Synthese · Stand August 2026
Diagnostik der Autismus-Spektrum-Störung
Zusammenfassende Leitlinie aus den veröffentlichten nationalen und internationalen Guidelines, gewichtet nach Erscheinungsdatum, methodischer Stufe und Evidenzgrad.
Wie diese Synthese gewichtet
Jede Quelle erhält ein Gewicht aus methodischer Stufe (S3 / NICE-GRADE / NHMRC höher als Clinical Reports) und Aktualität (2023 höher als 2014). Revalidierungen zählen. Für die DACH-Versorgung bleibt die AWMF-S3 der professionelle Referenzrahmen — auch während der laufenden Revision — und wird deshalb trotz 2016er Datums hoch gewichtet.
- Starke Synthese-Empfehlung. Mindestens drei methodisch hohe Leitlinien stimmen überein, kein wesentlicher Widerspruch.
- Synthese-Empfehlung. Mehrheitlich getragen, Evidenz mittel oder Praxis konsentiert (KKP / GPP / consider).
- Offen / kontextabhängig. Leitlinien widersprechen sich oder die Evidenz reicht für eine Richtung nicht (Beispiel: universelles Screening).
Was fachlich unstrittig ist
Die Diagnose ist klinisch und kriterienbasiert
Die Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung soll als klinische Diagnose nach aktuellen nosologischen Kriterien gestellt werden. Es gibt keinen validierten biologischen Marker, der eine ASS bestätigt oder ausschließt. Instrumente, Labor, Bildgebung oder Fragebögen ersetzen das klinische Urteil nicht.
ICD-11 oder DSM-5-TR als Kriterienrahmen
Für neue Diagnosen sollen ICD-11 (6A02) oder DSM-5-TR (299.00) verwendet werden. Historische ICD-10-Kategorien (F84.0, F84.1, F84.5) sind für die aktuelle Diagnosestellung nicht mehr der Referenzrahmen. Spezifier zu Intelligenzniveau, Sprachfähigkeit, bekanntem genetischem/medizinischem Geschehen und Unterstützungsbedarf sind Bestandteil der Diagnose, nicht optionaler Anhang.
Screeninginstrumente diagnostizieren nicht
Fragebögen (M-CHAT-R/F, SCQ, SRS-2, AQ-10, CAST u. a.) dürfen eine Diagnose weder stellen noch ausschließen. Ein positives Screening begründet weitere Abklärung; ein negatives Screening bei anhaltendem klinischem Verdacht darf die Überweisung nicht verhindern.
Regressive Verläufe vor dem 3. Geburtstag sind dringlich
Kinder unter 3 Jahren mit eindeutigem Verlust erworbener Sprache oder sozialer Fähigkeiten sollen unverzüglich einem spezialisierten diagnostischen Team vorgestellt werden. Regressive motorische Verläufe oder Regression nach dem 3. Geburtstag erfordern zunächst neuropädiatrische/neurologische Abklärung (Differenzialdiagnose epileptische Enzephalopathie, Rett-Spektrum, Stoffwechsel).
Überweisungsentscheidung ist klinisch, nicht testgebunden
Eine Überweisung zur ASS-Diagnostik soll erfolgen, wenn beobachtete oder berichtete Merkmale in mehreren Kontexten auftreten, alltagsrelevant sind und nicht hinreichend durch eine naheliegende Alternativerklärung gedeckt werden. Zu berücksichtigen sind: Dauer und Schwere, elterliche Sorge, Risikofaktoren (Geschwister mit ASS, Frühgeburt < 35 SSW, Intelligenzminderung, ADHS, genetische Syndrome, Valproat-/Topiramat-Exposition) und die Wahrscheinlichkeit einer Alternativdiagnose.
Unterstützung wartet nicht auf die Diagnose
Entwicklungsförderung, sprachtherapeutische, ergotherapeutische und pädagogische Hilfen sollen bei klarem Förderbedarf unverzüglich beginnen — unabhängig vom Stand der formalen Diagnostik. Die Diagnostik begründet Leistungen, ersetzt aber nicht die Bedarfserhebung.